Hinweis für Schülerinnen und Schüler: Testnachweise in den Herbstferien

7. Oktober 2021
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Gütersloh. Da in den Herbstferien keine regelmäßigen Testungen in der Schule stattfinden, können Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, in dieser Zeit ihren Schülerausweis nicht als Eintrittskarte für 3G-Veranstaltungen nutzen. Wer dann also ins Schwimmbad oder ins Kino möchte, braucht eine offizielle Bescheinigung. Die bekommen sie von einer Schnellteststelle. Auf der Coronasonderseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/corona finden Interessierte eine Übersicht zu allen Teststellen im Kreisgebiet. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können das Angebot kostenfrei nutzen.

Zusätzlich haben Kinder und Jugendliche auch die Möglichkeit, sich im Rahmen der Ferienangebote der Offenen Ganztagsschule zu testen. Statt der Lollitests bekommen sie in der Schule einen Selbsttest, den sie vor Ort durchführen. Die Betreuungskraft muss das Testverfahren beaufsichtigen und darf dann einen entsprechenden Nachweis ausstellen. Die Testkits werden vom Schulträger zur Verfügung gestellt.