Einbahnstraßenregelung am Alten Markt während Weinmarkt aufgehoben 

3. Juni 2024

Vom 7. bis 9. Juni 2024 findet auf dem Alten Markt in Harsewinkel wieder das alljährliche Weinfest statt. Die Stadtverwaltung Harsewinkel weist darauf hin, dass aufgrund der Sperrung des Alten Markts die neue Einbahnstraßenregelung von der Brockhäger Straße/Dr.-Pieke-Straße über Kirchplatz, Münsterstraße bis Brentrups Garten für den Zeitraum des Weinfestes aufgehoben wird. 

Um den Anwohnenden und Besucherinnen und Besuchern eine möglichst unkomplizierte An- und Abfahrt zu ermöglichen, ist der Straßenabschnitt von Donnerstag, den 6. Juni 2024, 18:30 Uhr, bis Montag, den 10. Juni 2024, ca. 19 Uhr, bis zum Alten Markt daher auch für den Kfz-Verkehr in beide Fahrtrichtungen freigegeben. 

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einbahnstraßenregelungen auf den Abschnitten Kreuzung Münsterstraße/Brentrups Garten bis zur Kreuzung Achtermannstraße/Dr.-Zurbrüggen-Straße sowie Kreuzung August-Claas-Straße/Achtermannstraße bis zur Kreuzung August-Claas-Straße/Münsterstraße weiterhin uneingeschränkt bestehen bleiben.