Beratungsangebot für Arbeitgebende zur Einstellung und Ausbildung oder Weiterbeschäftigung von Menschen mit Behinderung 

Was muss ich als Arbeitgeber bedenken, wenn ich Menschen mit Schwerbehinderung einstelle, ausbilde oder weiter beschäftige? Worauf lasse ich mich ein? Welche Fragen müssen geklärt werden und wen kann ich ansprechen?

Seit Januar 2023 gibt es nun das bundesweite Beratungsangebot zur Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch im Kreis Gütersloh: die „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA).

Die EAA-Fachberater:innen für Inklusion unterstützen, informieren und beraten Arbeitgebende kostenlos und unverbindlich bei der Beschäftigung, Ausbildung und Einstellung von Menschen mit Behinderungen. Hierbei werden den Betrieben auch die entsprechenden Fördermöglichkeiten, rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. besonderer Kündigungsschutz) oder auch Informationen zu Leistungsmöglichkeiten näher erläutert. In diesem Zusammenhang wird stets die konkrete betriebliche Situation in den Blick genommen und die Fachberater:innen der EAA können im Rahmen weiterer Unterstützungsmöglichkeiten auf ein breites Netzwerk aller Akteure der beruflichen Rehabilitation zurückgreifen. Hierzu zählen z. B. die Integrationsfachdienste (IFD) und Arbeitsagenturen, die Jobcenter, die Deutsche Rentenversicherung, die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf oder auch die kommunalen Bildungsträger.

Die Berater:innen der EAA sind im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) tätig und werden aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. 

Beim IFD Bielefeld + Kreis Gütersloh ist Dirk Lange-Mensing als EAA-Fachberater in Bielefeld und dem Kreis Gütersloh für alle Betriebe/ Unternehmen tätig, die nicht Kammermitglied im Handwerk, der Industrie und dem Handel oder der Landwirtschaft sind. Dazu zählen zum Beispiel Betriebe im Öffentlichen Dienst, im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen, freie Berufe und Betriebe anderer Kammerzugehörigkeit. 

Das LWL-Inklusionsamt Arbeit hat die EAA als Regionalteams bei Wirtschaftskammern und Integrationsfachdiensten angesiedelt, um die Nähe zu Einrichtungen und Unternehmen mit der fachlichen Expertise zum Thema Inklusion und Rehabilitation zu verbinden.

Zur Installation der EAA in der Region sagt Jens Berger (Fachdienstleitung des IFD Bielefeld + Kreis Gütersloh): „Die Beratung von Arbeitgebenden bzgl. der  Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ist eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Angebots zur Inklusion im Arbeitsleben. Viele Arbeitgebende sind bisher nicht ausreichend zu diesem Thema informiert und verfügen auch nicht über die Ressourcen, sich bei den verschiedenen Leitungsträgern die Informationen zusammenzusuchen. Die Lotsenfunktion der EAA mit einer Beratung aus einer Hand vereinfacht dieses für Arbeitgebende deutlich.“

Ergänzend dazu sagt Dirk Lange-Mensing: „Es fängt mit dem Übergang von der Schule in den Beruf an. Daher ist es wichtig, die Firmen und Betriebe von Beginn an zu beraten und zu unterstützen.“

EAA-Ansprechpartner:innen für Bielefeld und dem Kreis Gütersloh sind:

Dirk Lange-Mensing (Integrationsfachdienst Bielefeld + Kreis Gütersloh)

Benjamin Lowack (IHK Ostwestfalen zu Bielefeld)

Jürgen Altemöller (Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld)

Tanja Iken (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen).

Weitere Informationen zum Angebot der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber im Internet: www.eaa-westfalen-lippe.de

Ist als Fachberater für Inklusion der EAA und des Übergang Schule / Beruf im IFD tätig: Dirk Lange-Mensing

Foto: Markus Dömer