
Gütersloh. Der Kreis Gütersloh ist hinsichtlich des Angebots an vollstationären Pflegeplätzen gut aufgestellt. Für diesen Bereich ergeben sich bis 2029 keine zusätzlichen Bedarfe. Das stellte Prof. Dr. Roman Mennicken als Ergebnis der aktualisierten Pflegebedarfsplanung den Politikerinnen und Politikern im Ausschuss für Arbeit und Soziales am Donnerstag, 5. Juni, vor.
Der Kreis Gütersloh ist gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßigen den Bestand und Bedarf der pflegerischen Versorgung im Kreisgebiet mittels der Pflegebedarfsplanung zu überprüfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass es ein ausreichendes pflegerisches Angebot gibt und dieses den örtlichen Anforderungen entspricht. Die Ausschussmitglieder stimmten dem Beschlussvorschlag zur Fortschreibung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen einstimmig zu.
Mennicken stellte zunächst die derzeitige Situation im Kreisgebiet vor. Zum Stichtag 15. Dezember 2023 gab es im Kreis Gütersloh knapp 22.000 Pflegebedürftige, etwa 2.300 Pflegebedürftige waren davon in einer vollstationären Einrichtung untergebracht. Zur Ermittlung der zukünftigen Nachfrageentwicklung modellierte Mennicken verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen Annahmen. In keinem Szenario kommt es zu einem zusätzlichen Bedarf an dauerstationären Pflegeplätzen bis 2029. In den vergangenen Jahren wurde das vollstationäre Platzangebot weiter fortgeschrieben, zuletzt kamen Plätze durch das kürzlich eröffnete Pflegeheim in Verl dazu. Weitere stationäre Pflegeeinrichtungen sind derzeit nicht geplant. Die Pflegeheime im Kreis sind aktuell wenig ausgelastet, sodass weitere Plätze die Wirtschaftlichkeit der Heime gefährden würden. Mennicken merkte aber an, dass es aufgrund der demographischen Entwicklung, dem Fachkräftemangel in der Pflege sowie den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen perspektivisch zu einem Bedarf an neuen vollstationären Pflegeplätzen kommen kann.
Die Ausschussmitglieder stimmten darüber hinaus den Vereinbarungen über die Förderung der Fachberatung der Offenen Senioren und Ehrenamtsarbeit, die Förderung der Wohnraumberatung sowie die Pflegeberatung und die örtliche Pflegeplanung einstimmig bei einer Enthaltung zu. Die Laufzeit der Vereinbarung zur Förderung der Fachberatung der Offenen Senioren- und Ehrenamtsarbeit wurde aufgrund der angespannten Haushaltslage auf zwei Jahre befristet, die Vereinbarung zur Förderung der Wohnraumberatung nur auf ein Jahr. Die Vereinbarung über die Pflegeberatung und örtliche Pflegeplanung mit den kreisangehörigen Kommunen soll unbefristet abgeschlossen werden.
Auch die Finanzierung von fünf Stellen in der Schuldnerberatung sowie von zwei Stellen in der Insolvenzberatung beschlossen die Politikerinnen und Politiker einstimmig.
Die Mehrheit der Ausschussmitglieder stimmte für eine Unterstützung des Ehrenamtes in der Geflüchtetenhilfe mit 45.000 Euro. Damit soll die für 2025 gestrichene Förderung des Landesprogramms KOMM-AN NRW ausgeglichen werden. Die Fördermittel wurden bisher vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration bereitgestellt.
Jährlich wurden rund 20 Organisationen unterstützt, darunter Vereine, Flüchtlingsinitiativen, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Einrichtungen und teilweise auch kommunale Verwaltungen. Sie unterstützen Geflüchtete mit vielfältigen Projekten, die Orientierung bieten und den Start ins Leben in Deutschland erleichtern sollen. Die zusätzliche Förderung soll eine finanzielle Lücke verhindern.