Einbahnstraßenregelung am Alten Markt während Weinfest aufgehoben

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Vom 13. bis 15. Juni 2025 findet auf dem Alten Markt in Harsewinkel wieder das alljährliche Weinfest statt. Die Stadtverwaltung Harsewinkel weist darauf hin, dass aufgrund der Sperrung des Alten Markts die neue Einbahnstraßenregelung von der Brockhäger Straße/Dr.-Pieke-Straße über Kirchplatz, Münsterstraße bis zur Kreuzung Brentrups Garten für den Zeitraum des Weinfestes aufgehoben wird.

Der Bereich um den Alten Markt ist von Donnerstag, den 12. Juni 2025, 18:30 Uhr, bis Montag, den 16. Juni 2025, ca. 19 Uhr, aufgrund des dort stattfindenden Weinfests gesperrt. Um den Anwohnenden und Geschäftsleuten weiterhin die Zufahrt zu ermöglichen, ist die Einbahnstraße für den Kfz-Verkehr in diesem Zeitraum in beide Fahrtrichtungen freigegeben.

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einbahnstraßenregelung auf dem Abschnitt Kreuzung Münsterstraße/Brentrups Garten bis zur Kreuzung Achtermannstraße/Dr.-Zurbrüggen-Straße weiterhin uneingeschränkt bestehen bleiben.