Notdienste eingerichtet: Kreisverwaltung vom 24. Dezember bis 2. Januar geschlossen

Gütersloh. Von Mittwoch, 24. Dezember, bis einschließlich Freitag, 2. Januar 2026, bleiben die Dienststellen des Kreises Gütersloh geschlossen. Das gilt nicht nur für die zwei Kreishäuser in Gütersloh und das Kreishaus in Wiedenbrück, sondern beispielsweise auch für sämtliche Standorte der Abteilung Jugend oder des Jobcenters. Die Leitstelle und die Rettungswachen bilden eine Ausnahme, diese sind wie gewohnt rund um die Uhr für die Bürgerinnen und Bürger besetzt. Dort wo es notwendig ist – etwa bei Fragen der Kindeswohlgefährdung, des Gewässerschutzes, der Heimaufsicht oder des Infektionsschutzes – werden Notdienste und Notrufnummern erreichbar sein. Für die angeordneten Brückentage zwischen den Feiertagen nehmen die Mitarbeitenden Urlaub oder Überstundenausgleich.

Es kann vereinzelt vorkommen, dass Abteilungen an den beiden Tagen vor Weihnachten nur eingeschränkt erreichbar sind und bestimmte Dienstleistungen nicht erledigt werden können. Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich rechtzeitig um Dokumente und Termine zu kümmern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung stehen im neuen Jahr ab Montag, 5. Januar 2026, wieder wie gewohnt zur Verfügung.