Jobcenter übernehmen die Betreuung ukrainischer Kriegsgeflüchteter
Ab dem 1. Juni 2022 wechseln ukrainische Geflüchtete vom Asylbewerberleistungsbezug (AsylbLG) in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die Jobcenter in Nordrhein-Westfalen bereiten sich mit Hochdruck auf den Übergang der ukrainischen Kriegsgeflüchteten in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) vor, der ab dem 1. Juni 2022 […]
