{"id":1460,"date":"2021-08-11T15:05:12","date_gmt":"2021-08-11T13:05:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.marktplatz-hsw.de\/?p=1460"},"modified":"2021-08-11T15:05:12","modified_gmt":"2021-08-11T13:05:12","slug":"neue-regelungen-im-kreis-guetersloh-ab-freitag-gilt-wieder-die-inzidenzstufe-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.marktplatz-hsw.de\/index.php\/2021\/08\/11\/neue-regelungen-im-kreis-guetersloh-ab-freitag-gilt-wieder-die-inzidenzstufe-2\/","title":{"rendered":"Neue Regelungen im Kreis G\u00fctersloh:  Ab Freitag gilt wieder die Inzidenzstufe 2"},"content":{"rendered":"<p><strong>G\u00fctersloh. <\/strong>Am heutigen Mittwoch, 11. August, liegt die Inzidenz im Kreis G\u00fctersloh am achten Kalendertag in Folge \u00fcber 35. Damit r\u00fcckt der Kreis wieder in die Inzidenzstufe 2, die bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 gilt. Ab Freitag gelten daher die Regeln der Coronaschutzverordnung f\u00fcr die Inzidenzstufe 2, die im Vergleich zu den Regelungen der Inzidenzstufe 1 st\u00e4rkere Einschr\u00e4nkungen enthalten.<\/p>\n<p>Bei allen Regelungen gilt weiterhin, dass immunisierte Personen, also Geimpfte und Genesene, den getesteten Personen gleichgestellt sind. Dabei reicht es, den Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorzuzeigen.<br \/>\nHinweis: Bei einer \u00dcberschreitung des Inzidenzwertes von 50 \u00fcber den Zeitraum von acht aufeinanderfolgenden Kalendertagen w\u00fcrde der Kreis G\u00fctersloh in die Inzidenzstufe 3 eintreten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Zuordnung zu dieser Stufe allerdings bis zum 19. August ausgesetzt.<\/p>\n<p>Kontaktbeschr\u00e4nkungen: Im \u00f6ffentlichen Raum d\u00fcrfen sich Personen aus drei Haushalten ohne Personenbegrenzung treffen. Dazukommen d\u00fcrfen immunisierte Personen aus weiteren Haushalten. Sobald ein negatives Testergebnis vorliegt, k\u00f6nnen sich bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen. Getestete und Genesene werden bei der Anzahl an Personen nicht mitgez\u00e4hlt und Kinder sind bis zum Schuleintritt von der Testpflicht befreit.<\/p>\n<p>Gastronomie: Die Au\u00dfengastronomie kann weiterhin ohne negativen Testnachweis besucht werden. Die G\u00e4ste m\u00fcssen sich beim Besuch der Au\u00dfengastronomie aber an die Regelungen zur Kontaktbeschr\u00e4nkung halten. F\u00fcr die Innengastronomie gilt wieder die Testpflicht.<\/p>\n<p>Sport: Au\u00dfen ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt. Bei Kontaktsport im Freien, der mit bis zu 25 Personen erlaubt ist, muss ein negatives Testergebnis vorliegen und die R\u00fcckverfolgbarkeit gegeben sein. Im Innenbereich darf kontaktfreier Sport unter Beachtung des Mindestabstandes mit Ausnahme von hochintensivem Ausdauertraining, zum Beispiel Indoor-Cycling, ohne Personenbegrenzung stattfinden. Kontaktsport ist mit bis zu zw\u00f6lf Personen erlaubt. Voraussetzung f\u00fcr die Sportaus\u00fcbung in geschlossenen R\u00e4umen \u2013 einschlie\u00dflich der Fitnessstudios \u2013 ist die Vorlage eines Negativtestnachweises und die Sicherstellung der R\u00fcckverfolgbarkeit.<br \/>\nBei Sportveranstaltungen sind im Freien bis zu 1000 Zuschauerinnen und Zuschauer ohne Negativtest erlaubt, maximal aber ein Drittel der Kapazit\u00e4t. Im Innenbereich sind bis zu 500 Zuschauende erlaubt, wenn diese einen negativen Test vorweisen k\u00f6nnen, die R\u00fcckverfolgbarkeit sichergestellt ist und es eine feste Sitzordnung unter Einhaltung der Mindestabstandes gibt.<\/p>\n<p>Freizeit: F\u00fcr Freib\u00e4der, Saunen und Indoorspielpl\u00e4tze m\u00fcssen G\u00e4ste wieder einen Testnachweis erbringen. Die Besucheranzahl ist so beschr\u00e4nkt, dass f\u00fcr jeden Besucher sieben Quadratmeter der ge\u00f6ffneten Fl\u00e4chen zur Verf\u00fcgung stehen m\u00fcssen. Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen \u2013 auch im Freien.<\/p>\n<p>Kultur: Besuche von Konzerten, Theatern, Opern und Kinos im gut durchl\u00fcfteten Innenbereich sind mit bis zu 500 Personen m\u00f6glich. Dabei gibt es eine Test- und Sitzplatzpflicht, die R\u00fcckverfolgbarkeit ist sicherzustellen und auch der Mindestabstand muss eingehalten werden.<\/p>\n<p>Private Veranstaltungen \u2013 mit Ausnahme von Partys und vergleichbaren Feiern \u2013 sind im Freien mit bis zu 100 G\u00e4sten m\u00f6glich, innen ist die Zahl auf 50 G\u00e4ste begrenzt. Jede Person muss ein negatives Testergebnis vorweisen und die einfache R\u00fcckverfolgbarkeit ist sicherzustellen. Im Au\u00dfenbereich gilt dann keine Maskenpflicht. Im Innenbereich entf\u00e4llt die Maskenpflicht am Tisch, wenn ein Sitzplan erstellt wird, aus dem hervorgeht, welche Person, wo gesessen hat und dieser Plan vier Wochen aufbewahrt wird.<\/p>\n<p>Die genauen Regelungen und die aktuelle Coronaschutzverordnung finden sich auf der Internetseite des Landes NRW unter <a href=\"http:\/\/www.land.nrw\/corona\">www.land.nrw\/corona<\/a> sowie unter <a href=\"http:\/\/www.mags.nrw\/coronavirus-regeln-nrw\">www.mags.nrw\/coronavirus-regeln-nrw<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>G\u00fctersloh. Am heutigen Mittwoch, 11. August, liegt die Inzidenz im Kreis G\u00fctersloh am achten Kalendertag in Folge \u00fcber 35. Damit r\u00fcckt der Kreis wieder in die Inzidenzstufe 2, die bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 gilt. 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