{"id":2616,"date":"2022-03-02T13:11:48","date_gmt":"2022-03-02T12:11:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.marktplatz-hsw.de\/?p=2616"},"modified":"2022-03-02T13:11:48","modified_gmt":"2022-03-02T12:11:48","slug":"nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung-an-grosser-schritt-in-richtung-normalitaet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.marktplatz-hsw.de\/index.php\/2022\/03\/02\/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung-an-grosser-schritt-in-richtung-normalitaet\/","title":{"rendered":"Nordrhein-Westfalen passt die Coronaschutzverordnung an \/ Gro\u00dfer Schritt in Richtung Normalit\u00e4t"},"content":{"rendered":"<p class=\"aTopic\">Ab Freitag: Gastronomie und \u00dcbernachtungsangebote auch f\u00fcr Nicht-Immunisierte mit g\u00fcltigem Test \/ \u00d6ffnung von Clubs und Diskotheken \/ Mehr Zuschauer insbesondere bei Gro\u00dfveranstaltungen \/ Keine Zugangsbeschr\u00e4nkungen mehr f\u00fcr Kinder und Jugendliche<\/p>\n<p class=\"aTopic\">Das Ministerium f\u00fcr Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Da die Inzidenzzahlen und die Zahl der Covid-Patientinnen und -patienten in den Krankenh\u00e4usern auch nach den ersten \u00d6ffnungsschritten zum 19. Februar weiter sinken, setzt die Landesregierung die von Bund und L\u00e4ndern gemeinsam beschlossene weitere \u00d6ffnungsperspektive in einem zweiten Schritt um. Die Coronaschutzverordnung wird entsprechend angepasst. Die neuen Regelungen treten am Freitag, 4. M\u00e4rz 2022, in Kraft. Nach einem ersten Schritt der verantwortungsvollen, achtsamen \u00d6ffnung folgen nun weitere R\u00fccknahmen von Schutzma\u00dfnahmen. Dabei fallen Zugangsbeschr\u00e4nkungen (3G, 2G, 2G-plus) f\u00fcr Kinder und Jugendliche ganz weg. Dar\u00fcber hinaus gilt: Der Besuch gastronomischer Einrichtungen und die Inanspruchnahme von \u00dcbernachtungsangeboten sind nun auch nicht immunisierten Personen m\u00f6glich, die einen g\u00fcltigen negativen offiziellen Schnelltest vorweisen k\u00f6nnen. Gleiches gilt f\u00fcr den Besuch von Museen, Konzerten und weiteren Kultureinrichtungen sowie f\u00fcr die gemeinsame Sportaus\u00fcbung au\u00dfen und innen. Clubs und Diskotheken k\u00f6nnen unter Einhaltung der 2G-plus Regelung mit aktuellem Schnellest wieder \u00f6ffnen.<\/p>\n<p class=\"aPressetext\">Basisschutz-Ma\u00dfnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygieneregeln bleiben bestehen. Das Infektionsgeschehen soll auf diese Weise weiterhin so begrenzt werden, dass die Funktionsf\u00e4higkeit kritischer Infrastrukturbereiche und die medizinische Versorgungsstruktur nicht gef\u00e4hrdet werden.<\/p>\n<p class=\"aPressetext\">Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: \u201eMit den \u00d6ffnungen, die uns die weiterhin positive Entwicklung gerade in unseren Krankenh\u00e4usern erlaubt, gehen wir einen gro\u00dfen Schritt in Richtung Normalit\u00e4t. Besonders wichtig ist mir, dass wir explizit festlegen, dass Kinder und Jugendliche, die in den letzten zwei Jahren besonders unter den Einschr\u00e4nkungen gelitten haben, von den Einschr\u00e4nkungen befreit sind und schon ab sofort wieder ohne Einschr\u00e4nkungen und Kontrollen am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilhaben k\u00f6nnen. Aber auch f\u00fcr alle anderen braucht es f\u00fcr die Teilnahme an den meisten Angeboten nur noch einen Test. Damit k\u00f6nnen kulturelle, soziale, gesellschaftliche und sportliche Angebote wieder f\u00fcr die Zukunft planen.<\/p>\n<p class=\"aPressetext\">Zur Wahrheit geh\u00f6rt aber auch: So wie die Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr Ungeimpfte jetzt als letztes fallen, werden sie als erstes wiedereingef\u00fchrt werden m\u00fcssen, falls sich das Infektionsgeschehen wieder kritisch entwickeln sollte. Um in dieser ohnehin schwierigen Zeit zumindest vor weiteren Coronaeinschr\u00e4nkungen im n\u00e4chsten Winter sicher zu sein, bleibt es daher von zentraler Bedeutung: Lassen Sie sich impfen!\u201c<\/p>\n<p class=\"aPressetext\"><b><u><span lang=\"NL\">Die wichtigsten Anpassungen im \u00dcberblick<\/span><\/u><\/b><\/p>\n<p class=\"aPressetext\"><b><span lang=\"NL\">Zugang zu Gastronomie, Kultureinrichtungen und Sport f\u00fcr nicht immunisierte Personen mit g\u00fcltigem negativen Testnachweis<\/span><\/b><\/p>\n<p class=\"aPressetext\"><span lang=\"NL\">Gastronomische Einrichtungen und touristische \u00dcbernachtungs-angebote k\u00f6nnen mit Inkrafttreten dieser Verordnung auch von nicht immunisierten Personen in Anspruch genommen werden, sofern sie einen g\u00fcltigen Negativtest vorweisen k\u00f6nnen (3G). Auch Kulturein-richtungen wie Museen, Ausstellungen, Konzerte und sonstige Kultur-veranstaltungen k\u00f6nnen getestete Menschen ohne Immunisierung besuchen. Gleiches gilt f\u00fcr die Sportaus\u00fcbung im \u00f6ffentlichen Raum (innen und au\u00dfen) und den Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauende. Die Kapazit\u00e4tsgrenzen werden dabei zum Teil deutlich nach oben geschoben.<\/span><\/p>\n<p class=\"aPressetext\"><span lang=\"NL\">Grunds\u00e4tzlich ist damit bis auf wenige Angebote mit besonders hohen Infektionsrisiken (Volksfeste, Gro\u00dfveranstaltungen, Veranstaltungen mit Tanz, Diskotheken, Bordelle etc.) k\u00fcnftig alles unter 3G zul\u00e4ssig.<\/span><\/p>\n<p class=\"aPressetext\"><b><span lang=\"NL\">\u00d6ffnung von Clubs und Diskotheken unter 2G-plus<\/span><\/b><\/p>\n<p class=\"aPressetext\"><span lang=\"NL\">F\u00fcr Volksfeste und vergleichbare Freizeitveranstaltungen sowie private Feiern mit Tanz wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern gilt weiterhin die 2G-plus-Regel. Das bedeutet: Teilnehmen d\u00fcrfen nur immunisierte Personen, die zus\u00e4tzlich \u00fcber einen aktuellen Test oder eine Auffrischungsimpfung verf\u00fcgen. Auch Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen d\u00fcrfen ab dem 4. M\u00e4rz wieder \u00f6ffnen. Ihr Besuch ist jedoch aufgrund der erh\u00f6hten \u00dcbertragungsrisiken nur immunisierten Personen m\u00f6glich, die zus\u00e4tzlich \u00fcber einen negativen Testnachweis verf\u00fcgen. Die zus\u00e4tzliche Testpflicht gilt hier auch f\u00fcr Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder einen frischen Genesenenstatus haben. Eine Maskenpflicht besteht nicht. <\/span><\/p>\n<p class=\"aPressetext\"><b>H\u00f6here Zuschauerkapazit\u00e4ten f\u00fcr Veranstaltungen<\/b><\/p>\n<p class=\"aPressetext\">Kleinere Veranstaltungen (d.h. solche bis 1.000 Zuschauer) sind unter 3G-Bedingungen k\u00fcnftig mit mehr Besuchern m\u00f6glich. Bis zu 500 teilnehmenden Personen gelten keine Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkungen, oberhalb einer absoluten Zahl von 500 gleichzeitig anwesenden oder teilnehmenden Personen darf die zus\u00e4tzliche Auslastung bei h\u00f6chstens 60 Prozent der \u00fcber 500 Personen hinausgehenden regul\u00e4ren H\u00f6chstkapazit\u00e4t liegen. Insgesamt sind dabei h\u00f6chstens 1.000 gleichzeitig anwesende Zuschauende, Besucherinnen und Besucher oder Teilnehmende zul\u00e4ssig. Wird 2G-plus gew\u00e4hrleistet, entf\u00e4llt (vergleichbar mit Diskotheken etc.) bis zu einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen auch die Maskenpflicht.<\/p>\n<p class=\"aPressetext\">Bei Gro\u00dfveranstaltungen (ab 1.000 Personen) k\u00f6nnen unter den weiterhin geltenden Bedingungen von 2G-plus und zus\u00e4tzlicher Maskenpflicht k\u00fcnftig in Innenr\u00e4umen 60 Prozent der jeweiligen H\u00f6chstkapazit\u00e4t genutzt werden. Die Personengrenze von 6.000 Personen darf jedoch nicht \u00fcberschritten werden. Im Freien k\u00f6nnen maximal 75 Prozent der Kapazit\u00e4ten bei einer H\u00f6chstgrenze von 25.000 Zuschauern belegt werden. Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde kann Ausnahmen von den relativen und absoluten Obergrenzen festlegen, wenn durch entsprechende Konzepte Abl\u00e4ufe sowie An- und Abreise infektiologisch vertretbar gestaltet werden k\u00f6nnen. Diese erh\u00f6hten Personenzahlen gelten wegen des erh\u00f6hten Infektionsrisikos nicht f\u00fcr Clubs, Diskotheken und Veranstaltungen mit Tanz.<\/p>\n<p class=\"aPressetext\"><b><span lang=\"NL\">Keine Zugangsbeschr\u00e4nkungen mehr f\u00fcr Kinder und Jugendliche<\/span><\/b><\/p>\n<p class=\"aPressetext\"><span lang=\"NL\">Die Zugangsbeschr\u00e4nkungen 2G-plus und 3G gelten ab sofort nicht mehr f\u00fcr Kinder- und Jugendliche bis einschlie\u00dflich 17 Jahre. Ihnen ist also ab sofort eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten m\u00f6glich, solange dies im Rahmen der maximalen Teilnehmerzahl zul\u00e4ssig ist.<\/span><\/p>\n<p class=\"aPressetext\">Die Landesregierung wird im Einklang mit den Beschl\u00fcssen der Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz und unter Ber\u00fccksichtigung m\u00f6glicher \u00c4nderungen des Infektionsschutzgesetzes pr\u00fcfen, welche Basisschutzma\u00dfnahmen \u00fcber den 19. M\u00e4rz hinaus bestehen bleiben sollen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Ab Freitag: Gastronomie und \u00dcbernachtungsangebote auch f\u00fcr Nicht-Immunisierte mit g\u00fcltigem Test \/ \u00d6ffnung von Clubs und Diskotheken \/ Mehr Zuschauer insbesondere bei Gro\u00dfveranstaltungen \/ Keine Zugangsbeschr\u00e4nkungen mehr f\u00fcr Kinder und Jugendliche Das Ministerium f\u00fcr Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Da die Inzidenzzahlen und die Zahl der Covid-Patientinnen und -patienten in den Krankenh\u00e4usern auch nach <a class=\"mh-excerpt-more\" href=\"https:\/\/www.marktplatz-hsw.de\/index.php\/2022\/03\/02\/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung-an-grosser-schritt-in-richtung-normalitaet\/\" title=\"Nordrhein-Westfalen passt die Coronaschutzverordnung an \/ Gro\u00dfer Schritt in Richtung Normalit\u00e4t\">[&#8230;]<\/a><\/p>\n<\/div>","protected":false},"author":1,"featured_media":1067,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[8],"tags":[],"class_list":["post-2616","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-kreis-gt"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.marktplatz-hsw.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2616","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.marktplatz-hsw.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.marktplatz-hsw.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.marktplatz-hsw.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.marktplatz-hsw.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2616"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.marktplatz-hsw.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2616\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2617,"href":"https:\/\/www.marktplatz-hsw.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2616\/revisions\/2617"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.marktplatz-hsw.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1067"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.marktplatz-hsw.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2616"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.marktplatz-hsw.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2616"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.marktplatz-hsw.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2616"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}