Schulstart in 2026: Grundschulen in Herzebrock-Clarholz nehmen bald Anmeldungen entgegen

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Demnächst nehmen die Grundschulen in Herzebrock-Clarholz die Anmeldungen für die Kinder entgegen, die zum 1. August 2026 schulpflichtig werden. Das sind alle Kinder, die bis zum Beginn des 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Die Erziehungsberechtigten können im Rahmen freier Kapazitäten wählen, an welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden. Anspruch besteht auf Aufnahme in die wohnortnächste Grundschule der gewünschten Schulart (Gemeinschaftsschule oder Katholische Bekenntnisschule) im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. An der Bolandschule und Josefschule in Herzebrock ist die Klassengröße in den Eingangsklassen nach Beschluss des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Städtepartnerschaften vom 22. September 2022 auf jeweils 25 Schülerinnen und Schüler begrenzt.

Die Bolandschule in Herzebrock (Gemeinschaftsschule) ist eine Schule des Gemeinsamen Lernens für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Förderung, erteilt konfessionell-kooperativen sowie islamischen Religionsunterricht und bietet zusätzlich Unterricht in der Herkunftssprache Türkisch an. Die Wilbrandschule in Clarholz und die Josefschule in Herzebrock erteilen als Katholische Bekenntnisschulen ausschließlich katholischen Religionsunterricht.

Die Anmeldetermine sind an allen Grundschulen jeweils am Dienstag, 4. November, von 8 bis 12 Uhr sowie von 15 bis 18 Uhr und am Mittwoch, 5. November von 8 bis 12 Uhr.

Eine vorherige Terminabsprache mit der jeweiligen Grundschule ist erforderlich. Die Anmeldetermine werden vom 6. bis 9. Oktober in der Zeit von 8.15 Uhr bis 11.30 Uhr in den Schulsekretariaten vergeben. Die Bolandschule Herzebrock ist unter der Telefonnummer 05245/2464 erreichbar, die Josefschule Herzebrock unter der Telefonnummer 05245/180946 und die Wilbrandschule Clarholz unter der Telefonnummer 05245/5868.

Das Kind sollte bei der Anmeldung dabei sein. Außerdem ist die Vorlage des Familienstammbuches oder einer Abstammungsurkunde sowie des Impfausweises des Kindes (Nachweis Masern-Schutz) erforderlich.

Für weitere Informationen steht Marie Huster von der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 05245 444-222 oder per E-Mail M.Huster@herzebrock-clarholz.de zur Verfügung.