Gütersloh. Im Kreis Gütersloh ist bei einem weiteren Betrieb die Geflügelpest nachgewiesen worden. Bei dem Nutztierbestand in Rietberg-Westerwiehe mussten zirka 7.200 Legehennen, 2.000 Junghennen (19 bis 20 Wochen alt) und 3.000 Hühnerküken (zwei Wochen alt) getötet werden. Es ist der dritte Nachweis von Geflügelpest bei einem Nutztierbestand in diesem Herbst im Kreis Gütersloh. Vor einer Woche waren zwei Bestände in Verl und Rietberg betroffen.
Der Kreis Gütersloh hat per Allgemeinverfügung die kreisweite Aufstallpflicht angeordnet. Sie tritt am Freitag, 0 Uhr, in Kraft. Dadurch soll der Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen minimiert werden. Einzelheiten zu den Auflagen sind im Amtsblatt mit der NR. 977 zu entnehmen (Unter ‚Aktuelles‘ im Internetauftritt des Kreises). Sämtliches Geflügel im Kreisgebiet ist unverzüglich aufzustallen oder durch Überdachung und Schutzzäune so zu sichern, dass ein Kontakt zu Wildvögeln nicht möglich ist. Auch Futter und Einstreu sind so abzusichern, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben.
Das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems (FLI), hatte am Mittwochabend den Ausbruch der hochpathogenen, also sehr ansteckenden, aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) bestätigt. Um den Betrieb in Rietberg ist eine Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) eingerichtet worden, die sich in großen Teilen mit denen vorheriger Ausbrüche in Verl, Rietberg sowie dem benachbarten Kreis Paderborn überlappt. Der Betrieb liegt innerhalb der bereits bestehenden Schutzzone Rietberg I. Die Veterinäre des Kreises hatten bereits Montag in dem Betrieb Proben genommen, das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Detmold (CVUA) bestätigte einen Tag später den Verdacht, der anschließend vom FLI abgeklärt werden musste. In den Zonen gilt unter anderem ein Verbringungsverbot für Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus Beständen. Nähere Einzelheiten zu den Auflagen in der Schutzzone (3,1 Kilometer Durchmesser) und der Überwachungszone (10 Kilometer Durchmesser) sind im Amtsblatt vermerkt.
Der Kreis Paderborn meldete am Donnerstag ebenfalls einen erneuten Geflügelpestausbruch in der Nähe zur Kreisgrenze: In Delbrück-Westenholz mussten 2.100 Enten getötet werden. Auch um diesen Ausbruch sind wieder Speerzonen errichtet worden, die bis in den Kreis Gütersloh ragen und sich mit bereits bestehenden Sperrzonen überlappen beziehungsweise von diesen kaum unterscheiden.
Im Amtsblatt wird begründet, warum jetzt die Aufstallpflicht angeordnet wird: „Der Risikobewertung des Kreises Gütersloh wurde dabei zugrunde gelegt, dass dieser Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel ist und dass im Kreis Gütersloh mehrere Feucht- und Rastgebiete vorhanden sind. Weiterhin ist berücksichtigt worden, dass im Kreis Gütersloh die Geflügelhaltung von besonderer Bedeutung ist. Zudem sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt in diesem Herbst drei Ausbrüche der Geflügelpest bei Hausgeflügel beziehungsweise in Nutztierbeständen im Kreis Gütersloh sowie fünf Ausbrüche der Geflügelpest bei Hausgeflügel beziehungsweise in Nutztierbeständen im benachbarten Delbrück im Kreis Paderborn in unmittelbarer Nähe zur Kreisgrenze Gütersloh zu verzeichnen, so dass aktuell bereits Teilbereiche des Kreises Gütersloh von entsprechenden Restriktionsmaßnahmen betroffen sind.“
Alle Geflügelhalter – egal wie viele Tiere sie halten – müssen ihre Tierhaltung bei der zuständigen Behörde, der Tierseuchenkasse NRW, melden, falls dies noch nicht erfolgt ist. Dieses gilt nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe sondern auch für Hobbyhaltungen. Die Größe des Bestandes spielt dabei keine Rolle. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich und es besteht im Ernstfall Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse. Anträge zur Meldung von Tierbeständen befinden sich auf der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW. Das Veterinäramt bittet ausdrücklich alle Geflügelhalter, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und bei vermehrten Todesfällen die Todesursache durch einen Tierarzt abklären zu lassen.
Auch der dritte Betrieb, in dem die Geflügelpest ausgebrochen ist, liegt in einer Restriktionszone, in der bereits Auflagen galten, die die Verbreitung des Virus unterbinden soll. Trotz der strengen Auflagen in diesem Gebiet wurde das Virus in den Bestand getragen. Mehr zur Geflügelpest unter www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest
