Schulstart in 2024: Grundschulen in Herzebrock-Clarholz nehmen bald Anmeldungen entgegen

11. Oktober 2023
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Demnächst nehmen die Grundschulen in Herzebrock-Clarholz die Anmeldungen für die Kinder entgegen, die zum 1. August 2024 schulpflichtig werden. Das sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Die Erziehungsberechtigten können im Rahmen freier Kapazitäten wählen, an welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden. Anspruch besteht auf Aufnahme in die wohnortnächste Grundschule der gewünschten Schulart — Gemeinschaftsschule oder Katholische Bekenntnisschule — im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. An der Bolandschule und Josefschule in Herzebrock ist die Klassengröße in den Eingangsklassen nach Beschluss des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Städtepartnerschaften vom 22. September 2022 auf jeweils 25 Schülerinnen und Schüler begrenzt.

Die Bolandschule in Herzebrock ist eine Gemeinschaftsschule. Die Schule bietet Gemeinsames Lernen für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Förderung, erteilt konfessionell-kooperativen sowie islamischen Religionsunterricht und bietet zusätzlich Unterricht in der Herkunftssprache Türkisch an.

Die Josefschule in Herzebrock bietet als Katholische Bekenntnisschule ausschließlich katholischen Religionsunterricht. Die Wilbrandschule in Clarholz ist ebenfalls eine Katholische Bekenntnisschule und erteilt neben dem katholischen auch evangelischen Religionsunterricht.

Die Anmeldetermine sind an allen Grundschulen jeweils am Montag, 30. Oktober von 8 bis 12 Uhr und am Donnerstag, 2. November von 8 bis 12 Uhr sowie von 15 bis 18 Uhr.

Eine vorherige Terminabsprache mit der jeweiligen Grundschule ist erforderlich. Die Anmeldetermine werden vom 17. bis 20. Oktober telefonisch vergeben. Die Bolandschule Herzebrock ist unter der Telefonnummer 05245/2464 erreichbar, die Josefschule Herzebrock unter der Telefonnummer 05245/180946 und die Wilbrandschule Clarholz unter der Telefonnummer 05245/5868.

Das Kind sollte bei der Anmeldung dabei sein. Außerdem ist die Vorlage des Familienstammbuchs oder einer Abstammungsurkunde sowie des Impfausweises des Kindes zum Nachweis des Masernschutzes erforderlich.

Für weitere Informationen steht Marie Huster im Rathaus unter der Telefonnummer 05245 444-222 oder per E-MailM.Huster@herzebrock-clarholz.de zur Verfügung.