Stadt Harsewinkel: Präventionskampagne gegen „Geisterradler“

Geisterfahrer stellen eine der größten Gefahren im Straßenverkehr dar. Immer wieder kommt es im Stadtgebiet jedoch auch zu gefährlichen Situationen durch sogenannte „Geisterradler“ – also Radfahrerinnen und Radfahrer, die auf der falschen Seite eines Geh- und Radwegs unterwegs sind. Um dem entgegenzuwirken startet die Stadt Harsewinkel nun eine Präventionskampagne und bringt an ausgewählten Stellen im Stadtgebiet spezielle Piktogramme auf dem Boden auf. In leuchtendem Neongrün macht das freundliche, aber sehr deutliche Zeichen auf ein Fehlverhalten aufmerksam.

Ziel der Aktion ist es, Radfahrende direkt auf dem Weg sichtbar daran zu erinnern, dass sie den Geh- und Radweg nur in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung benutzen dürfen. Denn das Fahren auf der falschen Seite kann nicht nur zu Verwirrung und gefährlichen Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmenden führen, sondern ist auch häufige Ursache für Unfälle. „Das Rechtsfahrgebot gilt grundsätzlich auch für Radfahrende“, sagt Stefanie Vorderwülbecke von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Harsewinkel. „Wenn der Radweg nicht zur linksseitigen Nutzung freigegeben ist, ist man auf der falschen Seite unterwegs ist, wenn man links fährt.“

Die Piktogramme werden dabei zum einen gezielt an den Stellen im Stadtgebiet angebracht, an denen es vermehrt zu solchen Verstößen kommt. Zum anderen werden auch markante Knotenpunkte, an denen es häufiger zu Unfällen kommt und die als sogenannte Unfallhäufungsstellen ausgewiesen sind, mit den neuen Piktogrammen versehen. Dazu zählen z.B. die Kreuzung Brockhäger Straße/Nordstraße oder der Kreisverkehr Brockhäger Straße/ Hesselteicher Straße. „Mit den Markierungen möchten wir zu mehr Achtsamkeit anregen und das Bewusstsein für sicheres und regelkonformes Radfahren im Straßenverkehr stärken“, erläutert Stefanie Vorderwülbecke.

An insgesamt zehn Stellen warnt daher jetzt das Piktogramm mit dem „Geisterradler“ samt Warndreieck und dem Schriftzug „Seite wechseln!“ vor der Benutzung der Verkehrsflächen in falscher Fahrtrichtung. Die Standorte wurden von der Kreispolizeibehörde Gütersloh und der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Harsewinkel gemeinsam und in Absprache festgelegt. Beide Behörden bitten nun alle Radfahrerinnen und Radfahrer darum, auf die neuen Markierungen zu achten und nur auf der jeweils freigegebenen Seite zu fahren – der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zuliebe.

Unterstützt wurde das Projekt von den  Auszubildenden der Firma Claas, die im technischen Bildungszentrum die Anfertigung der hochwertigen Stahlblech-Schablonen kostenfrei übernommen haben. „Im Namen von Stadt und Polizei danke ich allen Beteiligten herzlich für ihr Engagement und die professionelle Umsetzung“, schließt Stefanie Vorderwülbecke.

 

Mit dem Fahrrad unterwegs: So verhalte ich mich richtig

1)    Auf welcher Straßenseite müssen Radfahrer auf der Straße fahren?

Auf der Straße gilt für Radfahrer grundsätzlich das Rechtsfahrgebot. Auch eine Einbahnstraße darf nur in der entsprechenden Fahrrichtung genutzt werden. Einbahnstraßen dürfen nur in beiden Fahrtrichtungen befahren werden, wenn sie mit einem Zusatzschild freigegeben sind, wie z.B. auf der Münsterstraße.

2) Auf welcher Straßenseite müssen Radfahrer auf dem Radweg fahren?

Ist auf beiden Straßenseiten ein Radweg vorhanden, muss grundsätzlich der in Fahrtrichtung rechte Radweg genutzt werden. Auch hier gilt: Die linksseitige Nutzung ist nur bei vorhandenem Zusatzzeichen zugelassen.

3) Mit welchen Konsequenzen müssen Radfahrer rechnen?
Auszüge aus der StVO:

  • falsche Straßenseite benutzen: 55 Euro
  • verbotswidrig den Gehweg (in richtiger Richtung) benutzen: 55 Euro
  • nebeneinander fahren und einen anderen Verkehrsteilnehmer behindern: 20 Euro
  • Freihändig fahren: 5 Euro
  • gegen die Einbahnstraße fahren: 25 Euro
  • Handynutzung: 55 Euro
  • Rotlicht einer Lichtzeichenanlage nicht beachten: 60 Euro

4) Wie verhalten sich Radfahrer in einer Fahrradzone richtig?
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen in einer Fahrradzone als auch in einer Tempo 30-Zone Radfahrende auf der Fahrbahn fahren – auch dann, wenn ein Gehweg vorhanden sein sollte. Darüber hinaus dürfen Fahrräder in der Fahrradzone nebeneinander fahren.

 

(v.l.): Stefanie Vorderwülbecke (Straßenverkehrsbehörde der Stadt Harsewinkel), Stefan Mense (technisches Bildungszentrum der Firma Claas), Kira (Firma Claas, angehende Industriemechanikerin), Robert Heuer (Kreispolizeibehörde Gütersloh, Bezirksdienst Harsewinkel), Erik (Firma Claas, angehende Industriemechanikerin) sowie Andreas Scherbaum (städtischer Bauhof).

(Foto: Stadt Harsewinkel)