
Immer wieder wird beobachtet, dass Fahrzeuge auf Grünstreifen oder anderen städtischen Grünflächen abgestellt werden – sei es aus Zeitdruck, Platzmangel oder Unachtsamkeit. Die Stadt Harsewinkel möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass das Parken auf diesen Flächen nicht erlaubt ist und mit einem Verwarngeld von bis zu 55 Euro geahndet werden kann.
Bei wiederholten Verstößen oder Schäden an den Flächen kann auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.Rechtlich ist das Parken auf Grünanlagen und Seitenstreifen gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur dann zulässig, wenn es sich um entsprechend ausgewiesene Parkflächen handelt. Öffentliche Grünstreifen und Rasenflächen gehören nicht zum Straßenraum im Sinne der StVO. Damit gelten für sie besondere Regeln. Diese Flächen sind Teil des städtischen Grüns und erfüllen wichtige, ökologische Aufgaben: Sie tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei, helfen bei der Versickerung von Regenwasser und bieten wertvollen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten.
Wenn Fahrzeuge auf diesen sensiblen Flächen parken, können sie Böden verdichten, Pflanzen beschädigen und langfristige Schäden verursachen. Die Folgen sind dann nicht nur optisch sichtbar, sondern führen auch zu einem erhöhten Pflege- und Sanierungsaufwand – und damit zu zusätzlichen Kosten für die Allgemeinheit.
Die Stadtverwaltung Harsewinkel bittet daher alle Verkehrsteilnehmenden herzlich, nur die ausgewiesenen Parkflächen zu nutzen – auch im Sinne der Umwelt, der Stadtnatur und des gemeinsamen Lebensraums. Wer regelkonform parkt, trägt dazu bei, dass unsere Stadt sauber, grün und lebenswert bleibt.