Die Stadtverwaltung Harsewinkel erinnert alle Grundstückseigentümer daran, dass gemäß der geltenden Satzung die Reinigung der an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege sowie der Straße bis zur Fahrbahnmitte zu ihren Pflichten gehört. Dazu gehört nicht nur das Entfernen von Laub, Gras oder Unkraut, sondern auch die Reinigung der Straßenrinne, damit Regenwasser problemlos abfließen kann.
„Saubere Straßen und Gehwege sind nicht nur ein Beitrag zum gepflegten Stadtbild, sondern tragen auch ganz entscheidend zur Verkehrssicherheit bei“, betont Nadine Fiederer aus dem Fachbereich Bauen / Städtische Betriebe der Stadt Harsewinkel. Besonders im Herbst kann Laub auf Gehwegen und Fahrbahnen zu erhöhter Rutschgefahr führen. Unzureichend gereinigte Straßenabschnitte können zudem bei Starkregenereignissen die Straßeneinläufe verstopfen und den Abfluss von Regenwasser behindern, was im schlimmsten Fall größere Schäden verursachen kann.
Verstöße gegen die Reinigungspflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. „Wir machen immer wieder die Erfahrung, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, dass die Straßenreinigungspflicht bei ihnen liegt. Sie gehen irrtümlicherweise davon aus, dass diese Aufgabe von der Stadt übernommen wird“, so Nadine Fiederer.
Für einige große Verkehrsstraßen gelten hinsichtlich der Reinigungspflicht jedoch tatsächlich Ausnahmen: „Auf bestimmten, stärker befahrenen Straßen – wie beispielsweise dem Berliner Ring oder der Brockhäger Straße – sind die Eigentümer lediglich für die Reinigung des Gehwegs zuständig. Die Reinigung der Fahrbahn und der Rinnen übernimmt dort ein externes Unternehmen“, erläutert Nadine Fiederer. Welche Straßen hiervon betroffen sind, können Bürgerinnen und Bürger dem Straßenverzeichnis in der Anlage der geltenden Satzung entnehmen.
Mit Blick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit weist die Stadtverwaltung Harsewinkel zudem darauf hin, dass auch der Winterdienst zu den Aufgaben der Bürgerinnen und Bürger gehört. „Dieser beschränkt sich allerdings ausschließlich auf den Gehweg und beinhaltet nicht den Straßenbereich bis zur Fahrbahnmitte“, verdeutlicht Nadine Fiederer.
Die Stadtverwaltung Harsewinkel bittet alle Bürgerinnen und Bürger, ihrer Reinigungsverpflichtung nachzukommen, um die Sicherheit und Attraktivität der Straßen und Wege zu gewährleisten.
