Regelungen zur Verwendung von Streusalz

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Aufgrund der aktuellen Wettervorhersage mit wechselhaften Niederschlägen (Regen, teils Schnee bzw. Schneeregen) sowie der Gefahr von Glätte in den kommenden Tagen bittet die Stadt Harsewinkel alle Bürgerinnen und Bürger um besondere Vorsicht und um die Beachtung der Regeln zum Winterdienst.

Nach der Straßenreinigungssatzung (§ 4 Abs. 1) sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer verpflichtet, Gehwege in einer Breite von 1,00 m von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Schnee- und Eisglätte sind die Wege mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen.

Wichtig: Die Verwendung von Streusalz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten.

Salz darf nur eingesetzt werden:

  • bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), wenn abstumpfende Mittel nicht wirken, oder
  • an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenaufgängen und Brückenabgängen sowie starken Steigungs- oder Gefällestrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

Eine Räum- und Streupflicht auf Fahrbahnen besteht nicht. Die Stadt Harsewinkel dankt den Bürgerinnen und Bürgern für die Mithilfe.