Neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung: Für wen bleiben Schnelltests kostenfrei?
Gütersloh. Ab dem kommenden Montag, 11. Oktober, werden die Schnelltests bei den offiziellen Teststellen landesweit kostenpflichtig. Generell bedeutet das: Wer für die 3G-Regel eine Testbescheinigung braucht, muss diese bezahlen. Genaue Regelungen dazu hat das Land NRW in der neuen Corona-Test-und-Quarantäneverordnung getroffen. Um Ungerechtigkeiten weitestgehend zu verhindern, wurden Ausnahmen festgelegt: Asymptomatische Personen, die sich beispielsweise aufgrund […]
