Haushaltsabschluss 2021: Überschuss von einer Milliarde Euro wird NRW-Rettungsschirm zugeführt

19. Januar 2022
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Minister Lienenkämper: Mit der Zuführung zum Rettungsschirm setzen wir ein wichtiges Zeichen. Die Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen hat weiterhin hohe Priorität.

Das Ministerium der Finanzen teilt mit: Für das Jahr 2021 ergibt sich ein vorläufiger Jahresüberschuss von rund einer Milliarde Euro. Dieser kommt in voller Höhe dem Corona-Rettungsschirm zugute. Das teilte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, heute in Düsseldorf mit.

Im Vollzug des allgemeinen Haushalts 2021 haben sich Haushaltsverbesserungen von rund 7,16 Milliarden Euro ergeben. Sie resultieren in Höhe von 5,71 Milliarden Euro aus Steuermehreinnahmen gegenüber der Steuerschätzung von November 2020, die Grundlage des Beschlusses für den Haushalt 2021 war. Das Gesamtergebnis liegt damit noch einmal rund 770 Mio. Euro über dem in der jüngsten Steuerschätzung von November 2021 prognostizierten Betrag. Aufgrund der erheblichen Verbesserungen konnte auf die im Haushaltsplan 2021 vorgesehenen Entnahmen aus dem Rettungsschirm und der allgemeinen Rücklage verzichtet werden.

Unter Berücksichtigung dieser Verbesserungen und des Verzichts auf die Entnahmen aus Rettungsschirm und Rücklage verbleibt ein Haushaltsüberschuss in Höhe von rund 1,05 Milliarden Euro, der in voller Höhe dem Sondervermögen „NRW-Rettungsschirm“ zugeführt wird. Der dem Rettungsschirm zugeführte Betrag bewegt sich in etwa auf dem Niveau der Haushaltsverbesserungen des Vorjahres. Der allgemeine Haushalt kommt auch im Haushaltsjahr 2021 wie geplant ohne neue Schulden aus.

Durch die Zuführung erhöht sich der aktuelle Bestand des Rettungsschirms an liquiden Mitteln auf rund 5,4 Milliarden Euro. Damit können sowohl die durch das Haushaltsgesetz festgelegten als auch die durch den Haushalts- und Finanzausschuss (HFA) bisher bereits bewilligten aber noch nicht vollständig abgeflossenen Ausgaben für Landesmaßnahmen vollumfänglich aus dem Bestand des Rettungsschirms geleistet werden. Eine weitere Inanspruchnahme des Rettungsschirms durch die Aufnahme neuer Kredite ist daher aktuell nicht erforderlich.

„Mit der Zuführung des Haushaltsüberschusses von gut einer Milliarde Euro zum Rettungsschirm setzen wir ein wichtiges Zeichen in der andauernden Pandemie. Die Bekämpfung der Krise und ihrer Folgen hat weiterhin hohe Priorität“, erläutert Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen die Entscheidung. „Mit der Zuführung verringern wir zumindest die Aufnahme von weiteren Krediten für den Rettungsschirm im Jahr 2022 in diesem Umfang. Ein am Ende des Jahres 2022 gegebenenfalls verbleibender Bestand des Sondervermögens kann dann zur Tilgung von Krediten verwendet werden, die für den Rettungsschirm aufgenommen wurden und im Jahr 2023 regulär zur Refinanzierung anstehen. So könnte gegebenenfalls bereits in 2023 – und damit ein Jahr früher als geplant – in die Tilgung der Corona-Kredite eingestiegen werden.“

Neben den Steuermehreinnahmen ergeben sich die weiteren Verbesserungen in Höhe von 1,45 Milliarden Euro im Wesentlichen aus Minderausgaben in den Bereichen Personal, Zinsen oder Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge.

 

Hintergrund:

  • Das vorliegende Zahlenwerk basiert auf dem vorläufigen Jahresabschluss vom 12. Januar 2022. Durch Abschlussbuchungen und Korrekturbuchungen sind bis zum endgültigen Jahresabschluss grundsätzlich noch Veränderungen möglich.
  • Nordrhein-Westfalen trennt die Corona-bedingten Belastungen sauber und transparent vom allgemeinen Haushalt ohne Corona-bedingte Sondereffekte. Hierzu wurde im März 2020 vom Parlament einstimmig der am Kreditmarkt finanzierte NRW-Rettungsschirm mit einem Volumen von bis zu 25 Milliarden Euro eingerichtet, aus dem alle Maßnahmen zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise finanziert werden.

 

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