Lärmaktionsplan 2024: Stadt Harsewinkel nimmt bis 17. Mai 2024 erneut Anregungen entgegen

3. Mai 2024
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Die Stadt Harsewinkel überprüft und überarbeitet im Jahr 2024 turnusgemäß den städtischen Lärmaktionsplan. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können bis zum 17. Mai 2024 erneut Hinweise und Anregungen zu den vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen einreichen.

Die Stadt Harsewinkel ist verpflichtet, zur Regelung von Lärmauswirkungen alle fünf Jahre den vorhandenen städtischen Lärmaktionsplan zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes bezieht sich auf Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr. Betroffen ist damit die B 513 im gesamten Harsewinkeler Stadtgebiet.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben daher bis zum 17. Mai 2024 nochmals die Gelegenheit, ihre Anregungen, Vorschläge und Hinweise zur Lärmminderung die B 513 betreffend beim Abfall- und Umweltberater der Stadt Harsewinkel, Guido Linnemann, per E-Mail (guido.linnemann@harsewinkel.de), postalisch oder persönlich einzureichen.

Alle Hinweise und Kommentare werden fachlich ausgewertet, anschließend anonym veröffentlicht und dem Rat der Stadt Harsewinkel zur weiteren Beratung vorgelegt.

Den Entwurf des aktuellen Lärmaktionsplans können Interessierte auf der Website der Stadt Harsewinkel unter www.harsewinkel.de einsehen. Dort gibt es auch weitere Informationen.