‚Modernisiertes Staatsangehörigkeitsgesetz‘ in Kraft getreten: 16 Prozent ohne deutsche Staatsangehörigkeit

1. Juli 2024

Gütersloh. Von den 381.100 Menschen im Kreis Gütersloh leben aktuell 61.570 ohne die deutsche Staatsangehörigkeit, das entspricht einem Anteil von 16 Prozent an der Bevölkerung. Um ihnen den Weg zum deutschen Pass zu verkürzen hat die Bundesregierung das Staatsangehörigkeitsgesetz modernisiert. Am Donnerstag, 27. Juni, ist das neue Gesetz nunmehr in Kraft getreten.
Die Einbürgerungsbehörde des Kreises Gütersloh befasst sich bereits seit der Verkündung des Gesetzes am 26. März dieses Jahres intensiv mit dessen Ausgestaltung und Umsetzung in der Praxis. Bereits jetzt ist eine Steigerung der Antragszahlen feststellbar, die mit Inkrafttreten des Gesetzes voraussichtlich noch einmal enorm zunehmen wird, sodass mit einer weiteren Verzögerung der Antragsbearbeitung gerechnet werden muss. Die Kreisverwaltung bittet in diesem Zusammenhang von telefonischen Anfragen und Mails zur geänderten Gesetzeslage sowie zum Sachstand von Anträgen abzusehen und verweist stattdessen auf ihre Internetseite, auf der alle wesentlichen Informationen bereitgestellt werden (https://www.kreis-guetersloh.de/themen/ordnung/auslaenderbehoerde/einbuergerung/). Für die Antragstellung wird gebeten einen Termin bei der Stadt oder Gemeinde am Wohnort zu vereinbaren, wo eine Beratung erfolgt, alle erforderlichen Formulare ausgehändigt und später auch wieder entgegengenommen werden. Erst wenn der Einbürgerungsantrag vollständig ist, wird dieser intern von der Wohnortbehörde an die Einbürgerungsstelle weitergeleitet.
Zu den wichtigsten Veränderungen zählen dabei insbesondere, dass die für eine Einbürgerung erforderliche Zeit des rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland von acht auf fünf Jahre verkürzt wird. Darüberhinausgehend ist eine Verkürzung auf bis zu drei Jahre beim Vorliegen besonderer Integrationsleitungen möglich ist. Voraussetzung dafür: Der Lebensunterhalt muss gesichert sein und es müssen Sprachkenntnisse der Stufe C1 vorliegen. Unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen an das Sprachniveau C1 wird es sich bei dieser zusätzlichen Verkürzungsmöglichkeit jedoch eher um besondere Ausnahmefälle handeln, so die Einschätzung der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh.

Darüber hinaus wird im Rahmen der Gesetzesreform nunmehr die Mehrstaatigkeit ermöglicht, das heißt für eine Einbürgerung ist es nicht mehr erforderlich, sich im Vorfeld aus der bisherigen Staatsangehörigkeit zu verabschieden.

Gleichzeitig bringt die Gesetzesreform allerdings auch Verschärfungen mit sich. So können zukünftig in der Regel nur Personen eingebürgert werden, die ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe bestreiten können. War bisher in diesem Zusammenhang noch zu prüfen gewesen, ob die Betroffenen die Inanspruchnahme zu vertreten hatten, kommt es hierauf nun nicht mehr an. Das kann beispielsweise für Schüler, deren Eltern Sozialhilfe beziehen, relevant werden.

Zusätzlich wird im Rahmen des Einbürgerungsantrags auch das bisher abzugebende Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung um den Aspekt der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen ergänzt.

Zum Thema: Einbürgerungen im Kreis Gütersloh

Entwicklung der Einbürgerungszahlen im Kreis Gütersloh (ohne Stadt Gütersloh):
2020     2021     2022     2023     3.6.2024
eingegangene Einbürgerungsanträge                 438       574       519       1210      504
erfolgte Einbürgerungen                                        391       494       661       976       390
Die Lösung von rechtlich komplexen Fällen, unter anderem wegen Mehrstaatlichkeit, konnten  dazu führen, dass deutliche mehr Einbürgerungen in einem Jahr erfolgten als Anträge eingingen (siehe 2022). Die bei der Einbürgerung am stärksten vertretenden Staatsangehörigkeiten in 2023 waren Syrien, Irak, Polen, Rumänien und die Türkei.