In Herzebrock-Clarholz sind sowohl die Straßenreinigung als auch der Winterdienst unverzichtbare Aufgaben, die nicht nur in öffentlichen Bereichen, sondern auch von Gewerbebetrieben und privaten Haushalten erfüllt werden müssen.
Für viele Straßen und Gehwege der Gemeinde sind die Reinigungs- und Winterdienstpflichten auf die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer übertragen worden, da die kommunalen Kräfte nicht alle Bereiche abdecken können. Leider werden diese übertragenen Pflichten nicht immer zuverlässig erfüllt. Rutschiges Laub oder glatte Flächen können schwerwiegende Folgen haben.
Wer wann und in welchem Umfang der Straßenreinigung und/oder dem Winterdienst nachkommen muss, ist in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde geregelt. Die Satzung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz kann jederzeit auf der Internetseite der Gemeinde unter www.herzebrock-clarholz.de im Menüpunkt „Gemeindewerke“ eingesehen werden.
Schmutz, Unrat, Laub und Unkraut sowie in den kalten Wintermonaten Schnee und Eis machen die Benutzung von Straßen und Gehwegen gefährlich. Nur ein zuverlässiger Reinigungs- und Winterdienst sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger in Herzebrock-Clarholz sicher unterwegs sein können und die Wirtschaft nicht durch witterungsbedingte Ausfälle beeinträchtigt wird. Die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz appellieren deshalb an Privatpersonen und Gewerbebetriebe: „Sie können dazu beitragen, dass die Gemeinde sauber bleibt, Wege und Straßen sicher genutzt werden können und man sich in der Gemeinde wohlfühlt. Wie? Ganz einfach:
Tragen Sie dafür Sorge, dass alle an Ihr Grundstück angrenzenden Gehwege und Straßen stets sauber und gefahrlos nutzbar sind. Dies gilt auch für rückwärtige und seitliche Angrenzungen. Die Reinigung der übertragenen Straßenabschnitte einschließlich der Gehwege ist mindestens einmal wöchentlich sowie darüber hinaus bei Bedarf durchzuführen.
Entfernen Sie Schmutz, Unrat, Laub und Unkraut und entsorgen Sie die Abfälle ordnungsgemäß. Kehren Sie diese bitte nicht in die Fahrrinne der Straße oder in Bachläufe und Gräben. Gerade bei Starkregen können verstopfte Entwässerungswege dazu führen, dass Wasser nicht mehr ordnungsgemäß abfließt und Grundstücke, Straßen oder Wege überflutet werden. Eine regelmäßige Reinigung trägt zudem dazu bei, Geh- und Straßenbeläge länger vor Beschädigungen zu schützen.
Führen Sie den Winterdienst an Werktagen bis spätestens 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 9 Uhr durch. Schnee ist von den zu räumenden Flächen zu entfernen. Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehwege und sonstigen zu sichernden Verkehrsflächen so zu streuen, dass sie gefahrlos benutzt werden können. Bei anhaltendem Schneefall oder erneut auftretender Glätte sind die erforderlichen Maßnahmen bei Bedarf zu wiederholen.
Erfüllen Sie die Reinigungs- und Winterdienstpflichten zu den in der Satzung geregelten Zeiten. Durch Ihren Einsatz tragen Sie maßgeblich dazu bei, dass der Verkehr möglichst reibungslos fließen kann und Passantinnen und Passanten, insbesondere Kinder, Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, vor Unfällen geschützt werden. Für Gewerbebetriebe ist eine regelmäßige Schneeräumung auch im Hinblick auf die Sicherheit von Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten von großer Bedeutung.
Alter und Krankheit entbinden nicht von der Reinigungspflicht. Bitten Sie daher gegebenenfalls Nachbarinnen und Nachbarn, Familienangehörige oder Freunde um Unterstützung oder beauftragen Sie einen Dienstleister. Wichtig ist, dass Sie kontrollieren, ob die übertragenen Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden, da Sie im Schadensfall möglicherweise haftbar gemacht werden können. Bitte lassen Sie sich hierzu bei Bedarf steuerlich und versicherungsrechtlich beraten.
Verwenden Sie möglichst umweltverträgliche Streu- und Reinigungsmittel sowie schonende Räummethoden, um die Belastungen für Menschen, Natur sowie Straßen- und Wegebeläge gering zu halten.“
Die Erfüllung der übertragenen Straßenreinigungs- und Winterdienstpflichten wird von der Gemeinde stichprobenartig kontrolliert.
Wenn alle ein wenig mehr auf ein sauberes und sicheres Umfeld achten, ist bereits ein wichtiger erster Schritt getan.
Mit Blick auf die kommenden Jahre und die sich möglicherweise verändernden Umwelt- und Wetterbedingungen ist es entscheidend, dass Kommune, Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbebetriebe flexibel, gut vorbereitet und engagiert zusammenarbeiten, um auch zukünftigen Herausforderungen gewachsen zu sein.
Eine gemeinsam wahrgenommene Verantwortung für Straßenreinigung und Winterdienst ist ein unverzichtbarer Bestandteil des örtlichen Lebens und trägt maßgeblich zur Lebensqualität aller Einwohnerinnen und Einwohner bei. Die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz freuen sich daher über die Unterstützung und stehen für Fragen und Anregungen gern zur Verfügung.

